Donnerstag, 25. April 2019

Kornwestheim/Stuttgart Industriegebiet verärgert Stammheimer

Zwei Welten: Unten das Stammheimer Wohngebiet Sieben Morgen, in der Mitte Kornwestheimer Gewerbe. Foto: Archiv/Kuhnle

Kornwestheim/Stuttgart - Ist der Bereich um den Containerbahnhof im Südwesten Kornwestheims zu laut? Wenn es nach den Anwohnern in Stammheim geht, dann ist die Antwort „Ja“. Daher wurde ein Normenkontrollverfahren angestoßen, das derzeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig ist. Nun liegen die Ergebnisse eines Schallschutzgutachtens vor, das die Stadt Kornwestheim in diesem Zusammenhang in Auftrag gegeben hat.

Der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ ist seit dem April 2015 in Kraft. Er wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Im Bebauungsplan wurden unter anderem Lärmkontingente festgelegt– zum Schutz der nahe gelegenen Wohnbebauung auf Stuttgarter Gemarkung.

Beschwerden kommen dennoch aus dem Bereich „Sieben Morgen“, der sich südwestlich vom Industriegebiet befindet. Da weist der Bebauungsplan in Stuttgart ein Mischgebiet und kein allgemeines oder reines Wohngebiet aus, obwohl dort, auf der südlichen Seite der Bundesstraße 27a, kein Gewerbe angesiedelt ist. Im Normenkontrollverfahren wurde daher vom Gericht angezweifelt, dass der Bebauungsplan „Sieben Morgen“ gültig ist. 

Bekanntlich gelten in Mischgebieten andere Immissionsrichtwerte als in allgemeinen Wohngebieten. Dort dürfen tagsüber 60 Dezibel und nachts 45 Dezibel nicht überschritten werden. Für allgemeine Wohngebiete liegen die Richtwerte bei 55 Dezibel (tags) beziehungsweise 40 Dezibel (nachts). Wenn sich der Bebauungsplan für die Stuttgarter Gemarkung als ungültig herausstellen würde, welche Konsequenzen hätte das fürs Kornwestheimer Gewerbegebiet? 

https://www.kornwestheimer-zeitung.de/inhalt.kornwestheim-stuttgart-industriegebiet-veraergert-stammheimer.a6de7f28-d33d-4f3f-8ef0-ff7be4b965a2.html?fbclid=IwAR3qlhF6b1_eDGlqBF09GGAeyvBlzd8YwaNg2VYgiuLlxPbwII1KTbxP2io


Quelle

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