Zwei Welten: Unten das Stammheimer Wohngebiet Sieben Morgen, in der Mitte Kornwestheimer Gewerbe. Foto: Archiv/Kuhnle |
Kornwestheim/Stuttgart - Ist der Bereich um den Containerbahnhof im
Südwesten Kornwestheims zu laut? Wenn es nach den Anwohnern in Stammheim
geht, dann ist die Antwort „Ja“. Daher wurde ein
Normenkontrollverfahren angestoßen, das derzeit beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig ist. Nun liegen die
Ergebnisse eines Schallschutzgutachtens vor, das die Stadt Kornwestheim
in diesem Zusammenhang in Auftrag gegeben hat.
Der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ ist seit dem April 2015 in Kraft. Er wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Im Bebauungsplan wurden unter anderem Lärmkontingente festgelegt– zum Schutz der nahe gelegenen Wohnbebauung auf Stuttgarter Gemarkung.
Beschwerden kommen dennoch aus dem Bereich „Sieben Morgen“, der sich südwestlich vom Industriegebiet befindet. Da weist der Bebauungsplan in Stuttgart ein Mischgebiet und kein allgemeines oder reines Wohngebiet aus, obwohl dort, auf der südlichen Seite der Bundesstraße 27a, kein Gewerbe angesiedelt ist. Im Normenkontrollverfahren wurde daher vom Gericht angezweifelt, dass der Bebauungsplan „Sieben Morgen“ gültig ist.
Bekanntlich
gelten in Mischgebieten andere Immissionsrichtwerte als in allgemeinen
Wohngebieten. Dort dürfen tagsüber 60 Dezibel und nachts 45 Dezibel
nicht überschritten werden. Für allgemeine Wohngebiete liegen die
Richtwerte bei 55 Dezibel (tags) beziehungsweise 40 Dezibel (nachts).
Wenn sich der Bebauungsplan für die Stuttgarter Gemarkung als ungültig
herausstellen würde, welche Konsequenzen hätte das fürs Kornwestheimer
Gewerbegebiet?
Quelle
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