Die letzten Tage ist es wieder vermehrt zu sehen und wird so noch lange ein morgendlicher Anblick (Aufreger) bleiben. Autofahrer im Kampf mit dem Eiskratzer gegen vereiste Autoscheiben. Manche lassen während des Eiskratzens den Motor im Stand warmlaufen.
Rechtlich ist dieses Warmlaufenlassen verboten. § 30 I 1 u. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lauten:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
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