Mittwoch, 18. Mai 2016

Flüchtlingsheim in Stuttgart-Stammheim

Keine ärztliche Versorgung in der Flüchtlingsunterkunft

Die Flüchtlingsunterkünfte an der Kameralamtsstraße sind mittlerweile zum Teil bezogen. Foto: Chris Lederer
Der Bezirksbeirat Stammheim hatte sein Einverständnis zu der vierten Flüchtlingsunterkunft an der Kameralamtsstraße nur unter der Bedingung gegeben, dass es an dem Standort eine medizinische Betreuung gibt. Das Sozialamt hat nun erklärt, dass es eine ärztliche Versorgung in den Unterkünften nicht für zwingend erforderlich hält. 

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fluechtlingsheim-in-stuttgart-stammheim-keine-aerztliche-versorgung-in-der-fluechtlingsunterkunft.36d87b96-5cfd-44d4-8968-87397e11e433.html

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