Mittwoch, 12. Juli 2017

Verstoß gegen Baurecht in Stuttgart-Stammheim

Stadt verbietet illegale Moschee im Emerholz
Im ersten Stockwerk dieses Gebäudes haben sich zahlreiche Anhänger des Moscheevereins zum Beten getroffen – das Baurecht lässt eine derartige Nutzung im Gewerbegebiet Emerholz nicht zu.Foto: Chris Lederer
Das städtische Baurechtsamt untersagt die Nutzung von Büroräumen durch den Verein Masjid al Khayr am Emerholzweg 35 in Stammheim. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte einen Widerspruch des Moscheevereins zuvor abgelehnt.
Stammheim - Das blaugraue Logo des Moscheevereins Masjid al Khayr klebt auf den Fenstern des ersten Stockwerks am Emerholzweg 35. In den Räumen dahinter haben sich laut Polizei zuletzt am vergangenen Freitag mehr als 100 Menschen zum Beten versammelt, obwohl sie das dort nicht dürfen. Das Gebäude befindet sich in einem Gewerbegebiet, in dem keine kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Einrichtungen zulässig sind. „Die Nutzung als Moschee ist in dem Gebiet baurechtlich nicht genehmigungsfähig“, stellt Kirsten Rickes klar. Sie ist die Leiterin des Stuttgarter Baurechtsamtes. Der Emerholzweg 35 liegt in einem Gewerbegebiet, in dem besonders viele Einschränkungen gelten. Dort sind Anlagen für kirchliche Zwecke – auch ausnahmsweise – nicht zulässig. „In dem Gebiet sind fast alle Nutzungen ausgeschlossen, außer kleine Handwerksbetriebe, Büros, Lagerräume, Tankstellen und Werkstätten“, sagt Rickes.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verstoss-gegen-baurecht-in-stuttgart-stammheim-stadt-verbietet-illegale-moschee-im-emerholz.d991b625-c2ce-4aa2-bc4e-d2d8c742841c.html

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