Samstag, 27. Juli 2013

Wildbienen sind Gift für das Wohnbauprojekt

Langenäcker-Wiesert

Neue Wohnung für Wildbienen: Am Rand des geplanten Neubaugebietes wurden als Ausgleichsmaßnahmen Nistmöglichkeiten für die bedrohten Tierarten geschaffen. Foto: Chris Lederer

Stuttgart-Stammheim - Erst war es der Ruf des Steinkauzes, nun sind es die summenden Honigsammler, weswegen das Baugebiet im Osten Stammheims nicht so schnell verwirklicht wird, wie es sich die Befürworter wünschen. In dem 8,8 Hektar großen Gebiet mit Äckern, Wiesen und Schrebergärten leben knapp 80 verschiedene Wildbienenarten. Viele von ihnen finden sich auf der sogenannten Roten Liste wieder und gelten als besonders schützenswert. Darunter etwa die hoch spezialisierte, geriefte Schmalbiene oder eine seltene Sandbienenart. Sie sind im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg als besonders schützenswert eingestuft. Bevor auf dem Baugebiet die Bagger anrollen können, muss den Bienen durch Ausgleichsmaßnahmen neuer Lebensraum angeboten werden – den sie auch annehmen müssen. Keine Angelegenheit, die man bei der Stadtverwaltung auf die leichte Schulter nimmt, wie Karl-Theo Maurer vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schildert: „Es liegt in erster Linie an der erforderlichen Sorgfalt, mit der wir die Ausgleichsmaßnahmen in Langenäcker-Wiesert durchführen, weshalb sich das Verfahren so lange dauert.“ Für die Wildbienen habe man schon in den benachbarten Wiesen Ausweichquartiere geschaffen. „Es wurden Sand- und Erdhügel errichtet, dort sollen die Wildbienen künftig nisten.“ Um ihnen den aktuellen Wohnort zu verleiden und sie zum „Umzug“ zu bewegen, sollen als weitere Maßnahme die Wiesen des Neubaugebietes gemäht werden. Dort befinden sich jedoch zahlreiche Kleingärten noch in Privatbesitz.
Die Stadt kann erst auf diese Grünflächen zugreifen, wenn die amtliche Umlegung vollzogen ist. Und die Umlegung hängt wiederum vom Stand des Bebauungsplanverfahrens ab. Erst wenn der Gemeinderat den Satzungsbeschluss gefasst und der Bebauungsplan rechtskräftig ist, kann das Umlegungsverfahren vollends zu Ende gebracht werden – dann erst hat die Stadt Zugriff auf die Wiesen.

Der Straßenbau könnte im ersten Quartal 2015 starten .....
Quelle

 

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