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Das Gebiet für das Offenhalten von Geschäften anlässlich des Zuffenhäuser 38. Fleckenfestes und des Zuffenhäuser Herbstfestes umfasst den Stadtbezirk und die außerhalb der Gemarkung liegenden Gebiete mit der Postleitzahl 70435. Das Gebiet in Feuerbach, in dem wähjrend der Kirbe die Geschäfte geöffnet haben dürfen, wird umgrenzt von der Dornbirner Straße,, der Wiener Straße, der Kapfenburgstraße, der Dieterlestraße sowie der Oswald-Hesse-Straße mit Roser-Areal zwischen Leobener, Dornbirner und Stuttgarter Straße. Laut Ladenöffnungsgesetz darf die Öffnungszeit fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, sie muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb des Hauptgottesdienstes liegen.
Quelle: stuttgarter-nachrichten
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