Montag, 31. Juli 2017

Verbotene Raumnutzung: Moscheeverein gesteht Versäumnisse ein

Seit der Nutzungsuntersagung durch die Stadt finden in den Räumen keine Gebete und findet kein Unterricht mehr statt.   Foto: Chris Lederer

Der Vorstand des Vereins Masjid al Khayr gibt nach der Nutzungsuntersagung seiner Räume im Gewerbegebiet Emerholz durch die Stadt Fehler zu. Mitglieder distanzieren sich aber von dem Vorwurf, Salafisten oder Extremisten zu sein. Doch die Polizei sieht das anders.
Stammheim - „Betreten verboten – das Baurechtsamt Stuttgart hat die Nutzung dieser Räume dem Verein Masjid al Khayr e.V. ab sofort verboten!“ So steht es auf dem weißen Zettel, den der Vorstand am Eingang zum Gebäude am Emerholzweg 35 aufgehängt hat. Und der Hinweis macht unmissverständlich deutlich, was seit dem 13. Juli gilt. „Ohne Erlaubnis des Vorstandes darf niemand mehr die Räume am Emerholzweg betreten!“, heißt es auf dem Schild weiter.
Wie von unserer Zeitung berichtet, hat das städtische Baurechtsamt die Nutzung der illegalen Moschee untersagt, weil im Gewerbegebiet Emerholz keinerlei kirchliche Anlagen zulässig sind. Der Verein hatte die ehemaligen Bürogebäude aber monatelang auch als Moschee genutzt. Nun wollen die Vorstandsmitglieder des Vereins Masjid al Khayr Stellung nehmen zu den Vorwürfen, die seit der Berichterstattung im Raum stehen: die illegale Nutzung und eine Nähe zum Salafismus.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verbotene-nutzung-von-raeumen-in-stuttgart-stammheim-moscheeverein-gesteht-versaeumnisse-ein.859c0c2e-b3bf-468b-8094-0fd5f5e76518.html

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