Der Fliegenweg bekommt keine Tempo-30-Markierung. Foto: Ott
Stuttgart-Stammheim - Die beantragte Anbringung einer
Tempo-30-Markierung auf der Fahrbahn lässt sich nicht begründen und
würde auch zu keiner Verbesserung der Verkehrssicherheit führen“, heißt
es in einem Schreiben der Verwaltung. Der Fliegenweg liege innerhalb
einer eindeutig beschilderten Tempo-30-Zone und diene lediglich der
Erschließung der anliegenden Wohngebäude sowie der Schule. Zudem sei die
Straße auf Höhe der Tuchbleiche unterbrochen. „Aufgrund der Tatsache,
dass die Tempo-30-Zonen-Regelung seit nunmehr circa 20 Jahren existiert
und es sich um überwiegend ortskundigen Verkehr handelt, muss
verkehrsgerechtes Verhalten in dieser Wohnstraße vorausgesetzt und
erwartet werden können – in aller Regel ist dies auch der Fall“,
schreibt der zuständige Sachbearbeiter. Für den Fliegenweg lägen zudem
keine Erkenntnisse über ein „problematisches Geschwindigkeitsverhalten“
vor. „Sollten Verkehrsverstöße begangen werden, so erfolgen diese in der
Regel vorsätzlich. Eine Fahrbahnmarkierung könnte daher hier keinen
Beitrag zu einem regelkonformen Verhalten leisten und ist daher
abzulehnen.“ Da das bereits vorhandene Verkehrszeichen „Kinder“ von
einem Baum verdeckt sein soll, werde das Garten- Friedhofs- und Forstamt
darüber informiert. Der Wunsch des Beirats nach einer höheren Präsenz
der Verkehrsüberwachung werde an die entsprechende Abteilung
übermittelt.
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